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Einschulung in Brandenburg 2023: Was Eltern wissen sollten

Einschulung in Brandenburg 2023: Was Eltern wissen sollten

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Die Einschulung ist ein aufregendes Ereignis für Kinder und Eltern gleichermaßen. Für Eltern, deren Kinder im Jahr 2023 in Brandenburg eingeschult werden, gibt es jedoch einige wichtige Dinge zu beachten. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles, was Sie über die Einschulung in Brandenburg 2023 wissen müssen.

In Brandenburg gilt die Stichtagregelung für die Einschulung zum Schuljahr 2023/2024 wie folgt:

  • Kinder, die bis zum 30. September das  6. Lebensjahr vollenden, können im Schuljahr 2022/23 eingeschult werden.
  • Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember das 6 Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern ebenfalls eingeschult werden.
  • Kinder, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni ( 6 jährige) geboren wurden, können auf Antrag der Eltern in der Regel nicht eingeschult werden.
  • Kinder, die ab dem 1. Juli  geboren wurden, werden im Schuljahr 2023/24 eingeschult.

Es ist wichtig zu beachten, dass es Ausnahmeregelungen geben kann, insbesondere wenn das Kind aufgrund seiner Entwicklung oder besonderer Begabungen eine vorzeitige Einschulung benötigt. In diesen Fällen können die Eltern einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung nach Beratung mit der Schulpsychologischen Beratungsstelle.

Es empfiehlt sich, bei Unklarheiten oder Fragen zur Einschulung und der Stichtagregelung in Brandenburg die zuständige Schule oder die Schulbehörden zu kontaktieren.

Anmelde Regelung in Brandenburg

Die genauen Anmeldungsregelungen für die Einschulung in Brandenburg können von Schule zu Schule unterschiedlich sein. Allerdings gibt es einige allgemeine Regeln, die in den meisten Fällen gelten.

In der Regel müssen die Eltern ihr Kind schriftlich bei der Grundschule ihrer Wahl anmelden. Dabei sollten sie beachten, dass es eine Anmeldefrist gibt, die in der Regel einige Monate vor Schulbeginn endet. Die genauen Fristen können bei der zuständigen Schule oder der Schulbehörde erfragt werden.

Für die Anmeldung ist in der Regel eine Geburtsurkunde oder ein anderes offizielles Dokument vorzulegen, das das Geburtsdatum des Kindes bestätigt. Darüber hinaus können von der Schule weitere Unterlagen, wie z.B. das Anmeldeformular oder ein ärztliches Attest, gefordert werden.

Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig über die Anmeldungsregelungen und -fristen zu informieren, um sicherzustellen, dass das Kind einen Platz an der Wunschgrundschule erhält. Es kann auch sinnvoll sein, sich bei mehreren Schulen anzumelden, um die Chancen auf einen Platz zu erhöhen.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass es bei der Anmeldung zur Einschulung Unterschiede zwischen den verschiedenen Bundesländern geben kann. Daher sollten sich Eltern in Brandenburg immer bei der zuständigen Schule oder der Schulbehörde informieren, um sicherzustellen, dass sie die aktuellen Anmeldungsregelungen einhalten.

 

Sprachstandfeststellung in Brandenburg

In Brandenburg wird der Sprachstand von Kindern vor der Einschulung durch eine Sprachstandsfeststellung ermittelt. Dies dient dazu, eventuelle sprachliche Defizite frühzeitig zu erkennen und gezielte Fördermaßnahmen einleiten zu können.

Die Sprachstandsfeststellung erfolgt in der Regel durch Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten, die im Rahmen einer standardisierten Beobachtung und Befragung das sprachliche Niveau des Kindes ermitteln. Die Ergebnisse werden anschließend in einem Sprachstandbericht dokumentiert und den Eltern sowie der zuständigen Schule zur Verfügung gestellt.

Sollte der Sprachstand des Kindes als auffällig eingestuft werden, können weitere Diagnostik und gezielte Sprachförderung durchgeführt werden, um das Kind optimal auf den Schulstart vorzubereiten.

Die Sprachstandsfeststellung ist in Brandenburg verpflichtend und wird in der Regel im Jahr vor der Einschulung durchgeführt. Eltern werden von den Kindertagesstätten oder Schulen informiert, wenn ihr Kind an der Sprachstandsfeststellung teilnehmen soll.

 

Einschulung in Brandenburg 2023-2024: Was Eltern noch wissen sollten

  1. Einschulungstermin: In Brandenburg ist der Einschulungstermin für das Schuljahr 2023 der 26. August 2023. (Das Jahr danach ist es der 31.August.2024) Dieser Termin gilt für alle Schulen im Land, unabhängig davon, ob es sich um eine Grundschule oder eine weiterführende Schule handelt. Es ist wichtig, dass Sie sich frühzeitig über den Einschulungstermin informieren, um sicherzustellen, dass Sie und Ihr Kind rechtzeitig bereit sind.
  2. Schulanmeldung: In der Regel müssen Sie Ihr Kind spätestens sechs Monate vor dem Einschulungstermin an der entsprechenden Schule anmelden. Die genauen Fristen können je nach Schule unterschiedlich sein, daher ist es wichtig, sich frühzeitig über die Anmeldefristen zu informieren. Bei der Schulanmeldung müssen Sie eine Geburtsurkunde und gegebenenfalls weitere Dokumente vorlegen.
  3. Vorbereitung auf die Schule: Damit Ihr Kind gut vorbereitet in die Schule starten kann, gibt es einige Dinge, die Sie tun können. Dazu gehört zum Beispiel, regelmäßig mit Ihrem Kind vorzulesen, um seine Sprachkompetenz zu fördern. Auch das Erlernen von Zahlen und Buchstaben sowie das Üben von Schreib- und Lesefertigkeiten kann hilfreich sein. Informieren Sie sich außerdem über den Lehrplan und die Schwerpunkte der Grundschule, um Ihr Kind gezielt darauf vorbereiten zu können.
  4. Einschulungsfeier: Die Einschulungsfeier ist ein wichtiger Tag für Ihr Kind und sollte gebührend gefeiert werden. In der Regel findet die Einschulungsfeier am ersten Schultag statt und umfasst eine Begrüßung durch die Schulleitung, eine Einführung in den Schulalltag und die Vorstellung der Lehrerinnen und Lehrer. Im Anschluss daran gibt es oft eine kleine Feier mit Kuchen und Getränken.

Weitere Wichtige Informationen finden Sie hier: https://mbjs.brandenburg.de/bildung/weitere-themen/anmeldung-an-schulen.html

Die Einschulung ist ein wichtiger Schritt im Leben Ihres Kindes und sollte sorgfältig vorbereitet werden. Indem Sie sich frühzeitig über den Einschulungstermin, die Schulanmeldung und die Vorbereitung auf die Schule informieren, können Sie sicherstellen, dass Ihr Kind einen guten Start in die Schule hat. Vergessen Sie auch nicht, die Einschulungsfeier gebührend zu feiern und Ihrem Kind damit zu zeigen, wie stolz Sie auf es sind.

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