Mietvertrag / Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

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Vertragsparteien:

 

Vermieter: Artur Klassen & Peter Masica GbR, Beusselstr. 18, 10553 Berlin, vertreten durch Artur Klassen und Peter Masica (nachfolgend Vermieter genannt)

 

Mietnehmer: Natürliche Person der Bestellung oder Rechnungsempfänger (nachfolgend Mieter/Verbraucher/Kunde genannt)

 

 

  1. Das Zustandekommen eines verbindlichen Mietvertrages:

 

1.1 Der Mietvertrag kommt zwischen den beiden Vertragsparteien zustande.

 

1.2. Der Mietvertrag über die Mietobjekte kommt mit der Bestellung durch den Mieter über unsere Webseite www.abc-huepfburg-mieten.de und mit anschließender Auftragsbestätigung sowie der endgültigen Prüfung durch den Vermieter und mit der Zusendung der Rechnung samt Mietvertrag und AGB’s per E-Mail zustande.

Bei direkter Anfrage durch den Mieter (z.B. per E-Mail, Ebay-Kleinanzeigen, Whats-App, Telefon, persönlich, etc.) wird die Bestellung durch den Vermieter geprüft, manuell erstellt und anschließend die Auftragsbestätigung (Rechnung mit Zahlungsaufforderung und Mietbedingungen/AGBs) per E-Mail an den Mieter gesendet. Bei kurzfristigen Bestellungen kann der Mietvertrag vor Ort bei Abholung oder Lieferung in doppelter Ausfertigung ausgehändigt und von beiden Parteien unterschrieben. Mündliche Absprachen und Nebenabreden ohne schriftliche Bestätigung sind nicht gültig und in allen Fällen ohne rechtliche Wirkung.

 

 

  1. Angebot, Bestellung, Preise, Versand/Lieferung und Versandkosten, Zahlung und Kaution

 

2.1. Die Angebote des Vermieters auf der Webseite sind freibleibend und stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Mieter (Verbraucher), Ware zu bestellen/mieten. Sie verpflichten den Vermieter nicht zur Ausführung.

Ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages/Mietvertrages wird durch den Mieter abgegeben, indem er die Bestellung des gewünschten Mietobjekts auf der Webseite tätigt oder indem er den Vermieter schriftlich oder auch mündlich dazu auffordert eine Reservierung auf den gewünschten Mietzeitraum abzuschließen. Unmittelbar nach der Bestellung wird dem Mieter eine automatisch generierte Bestellbestätigung per E-Mail zugesendet. Nach anschließender Prüfung der Bestellung durch den Vermieter wird dem Mieter die Rechnung mit Zahlungsaufforderung und Mietbedingungen/AGB‘s als Auftragsbestätigung per E-Mail zugesendet, mit welcher der Vermieter das Angebot somit annimmt und bestätigt. Die Bestellung und Reservierung kann nur garantiert werden, wenn der Gesamtrechnungsbetrag inklusive Kaution vollständig vom Mieter noch vor Mietbeginn bezahlt ist. Nach Zahlungseingang bekommt der Mieter eine Email-Bestätigung über den Erhalt der Zahlung, sowie die Mitteilung, dass die Reservierung für den bestellten Zeitraum nun garantiert ist.

 

2.2. Die angegebenen Preise  enthalten für Privatkunden bereits die gesetzliche Umsatzsteuer.

Für gewerbliche Kunden (Firmen, Vereine, Schulen, Kitas, öffentliche Veranstaltungen, usw.) sind die angegebenen Preise gleich die Netto-Preise ohne Umsatzsteuer. Für gewerbliche Kunden wird die gesetzliche Umsatzsteuer nach der Bestellung durch den Vermieter manuell hinzugerechnet.

Auf die Kaution wird jedoch keine Umsatzsteuer berechnet, sowohl bei gewerblichen- als auch Privatkunden.

 

2.3. Versand/Lieferung & Versandkosten:

 

2.3.1. Nylon-Hüpfburgen der Größen S bis XL aus Nylon Material:

– Die Hüpfburgen der Größenkategorie S, M, L und XL werden nur ab Zwei-Tages-Mieten deutschlandweit versendet.

– Für die Größen S, M und L kommen zuzüglich 30 € Versandkosten (hin & zurück) zum angegebenen Preis hinzu.

– Bei der Größe XL kommen zusätzlich 80 € Versandkosten (hin & zurück) zum angegebenen Preis hinzu.

– Ein rechtezeitige Lieferung durch ein Versandunternehmen (z.B. DHL) kann nur garantiert werden, wenn die Bestellung mindestens eine Woche vor Mietbeginn erfolgt. Bei weniger als einer Woche muss dies durch den Vermieter geprüft werden ob eine rechtzeitige Lieferung möglich ist und ggf. mit dem Mieter abgesprochen werden.

– Bei Ein-Tages-Mieten gilt für Hüpfburggrößen S bis XL nur eine kostenlose Selbstabholung. Der Ort der Selbstabholung, entweder am Lager in Hennigsdorf oder in Berlin, wird ebenfalls durch den Vermieter entschieden, da dieser sich nicht immer an beiden Orten zur gleichen Zeit befinden kann.

Eine persönliche Lieferung/Abholung bei Ein-Tages-Mieten durch den Vermieter in Berlin und näherer Umgebung gegen Aufpreis von mindestens 80 € (bis 20km Entfernung ab Lager) ist möglich, entscheidet jedoch der Vermieter.

 

2.3.2. PVC-Hüpfburgen der Größen S-XXL aus PVC Material sowie Eventmodule und Funfood:

– Alle Größen der PVC-Hüpfburgen aus PVC-Material werden ab 1-Tagesmieten nur in Berlin und näherer Umgebung (je nach Entfernung und Absprache) durch den Vermieter gegen zusätzliches Entgelt ausgeliefert und wieder abgeholt. Ein Versand per DHL ist aufgrund des Gewichts nicht möglich.

– Bei allen PVC-Hüpfburgen, Eventmodulen und Funfoodartikeln kann die Höhe der Liefer- & Abholkosten je nach Entfernung und Absprache variieren, beträgt jedoch mindestens 80 € bis 20km Entfernung vom Lager in 16761 Hennigsdorf und wird zum angegebenen Preis hinzugerechnet. Weitere Entfernungen (ab 20 km vom Lager) werden mit 1,60 € je angefangenen Kilometer berechnet. Der Vermieter entscheidet selbst bis zu welcher Entfernung er liefern kann.

 

2.3.3. Bei allen Mietobjekten (Hüpfburgen, Eventmodule, Zelt, Popcornmaschine, Bierbänke, etc.)  sind die Versand-/Lieferkosten in den angegebenen Mietpreisen nicht inkludiert und müssen zusätzlich vom Mieter im Warenkorb hinzugefügt werden. Sollte kein/e Versand/Lieferung durch den Mieter ausgewählt worden sein, wird die Bestellung als „Selbstabholung durch den Mieter“ verstanden. Ist jedoch eine Selbstabholung z.B. aufgrund der weiten Entfernung von Mieter zum Lager unmöglich, werden die Versand-/Lieferkosten automatisch durch den Vermieter hinzugefügt, ggf. vorher mit dem Mieter nochmals abgesprochen (mündlich oder per Email).

 

2.3.4. Bei allen Hüpfburggrößen aus Nylon und PVC Material gilt:

– Ein-Tages-Mieten sind an Einschulungswochenenden deutschlandweit nicht möglich.

– An Einschulungswochenenden in Berlin und Brandenburg ist nur Selbstabholung am Lager in Hennigsdorf möglich, es sei denn der Vermieter entscheidet sich dazu gegen Aufpreis zu versenden oder zu liefern.

 

2.4. Der Mieter hat die Möglichkeit der Zahlung per Banküberweisung (Vorkasse) oder über Paypal. Bei Paypal gibt es auch zusätzlich die Möglichkeit der Zahlung über Kreditkarte & Giropay (Banküberweisung).

Bei einer Zahlung über Paypal kommen 3% Gebühren auf den Gesamtbetrag (inkl. Kaution) hinzu.

Eine Barzahlung bei Selbstabholung, sowie bei einer persönlichen Anlieferung durch den Vermieter ist nur bei kurzfristigen Bestellungen und nur durch vorherige Absprache mit dem Vermieter möglich (dies entscheidet jedoch der Vermieter). Barzahlung an Einschulungswochenenden ist jedoch ausgeschlossen, es sei denn der Vermieter ist damit einverstanden. Die vereinbarte Kaution wird bei Zahlung der Gesamtrechnung hinterlegt.

 

2.4.1. Hat der Mieter die Zahlung per Vorkasse oder Paypal gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis inkl. Kaution unverzüglich nach Vertragsabschluss (mit Zusendung der Rechnung samt Mietbedingungen/AGBS‘s per

E-Mail) an den Vermieter zu zahlen. Eine getrennte Zahlung des Mietpreises per Vorkasse oder Paypal und der Kaution in bar, oder umgekehrt ist nicht möglich.

Ist die Zahlung unvollständig oder wurde die Kaution nicht gezahlt, kann die Bestellung nicht garantiert werden. Erst nach vollständiger Zahlung des Gesamtrechnungsbetrages inklusive Kaution ist die Bestellung garantiert. Sollte vom Mieter die Kaution trotz Aufforderung des Vermieters nicht gezahlt werden, kann der Vermieter die Bestellung stornieren. Es fallen ggf. Stornokosten an (s. 3.3.).

 

2.5. Die Kaution wird separat bei der Bestellung zum Gesamtpreis hinzugerechnet und ist auf der Rechnung mit aufgelistet. Die Kaution wird nach erfolgreicher Rückgabe der Mietsache innerhalb von 7 Werktagen auf gleichem Wege retourniert wie diese gestellt wurde, sofern bei der Kontrolle der Mietobjekte durch den Vermieter keine Schäden, Verschmutzung, Nässe, sonstige Mängel, etc. festgestellt wurden (siehe 4.5.). Sollte es zu Verzögerungen bei der Prüfung der Hüpfburg kommen, z.B. aufgrund von schlechten Wetterbedingungen oder Krankheit der Mitarbeiter, wird die Kaution später an den Mieter zurückgezahlt, bis der Grund der Verzögerung nicht mehr besteht. Bei einer Verzögerung wird der Vermieter den Mieter darüber schriftlich oder mündlich informieren.

 

 

  1. Kündigung, Stornierungen und Mietdauer des Mietvertrages

 

3.1. Die Mietdauer richtet sich nach dem, in der Bestellung ausgewählten Zeitraum, inklusiv der Versandzeit und ist somit befristet.

 

3.2. Bei befristet abgeschlossenen Mietverträgen ist für beide Vertragsparteien die vereinbarte Mietdauer verbindlich und kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verkürzt oder verlängert werden.

 

3.3. Eine Kündigung bzw. Stornierung des Mietvertrages ist möglich und muss schriftlich per E-Mail oder per Einschreiben erfolgen, jedoch entstehen bei einer Stornierung folgende Kosten für den Mieter:

 

0-7 Tage vor Mietbeginn: 100% des Gesamtpreises ohne Kaution.

8-14 Tage vor Mietbeginn: 50% des Gesamtpreises ohne Kaution.

Ab 15 Tagen vor Mietbeginn kostenlos Stornierung möglich.

 

3.4. Umbuchung: Der Mieter hat auch die Möglichkeit die Bestellung auf ein anderes Datum umzubuchen, sofern dies möglich ist (z.B. wegen Verfügbarkeit, etc.)

15 Tage vor Mietbeginn ist die Umbuchung kostenlos. Ab 14 Tage vor Mietbeginn orientieren sich die Umbuchungskosten nach den oben stehenden Stornierungskosten (3.3), können jedoch auch nach Ermessen und Prüfung des Vermieters ggf. geringer oder auch gar nicht anfallen.

 

3.5. Zahlt der Mieter den vereinbarten Gesamtpreis (inklusive Kaution) gar nicht, teilweise oder nicht fristgerecht, sodass z.B. die Mietobjekte nicht pünktlich an der Belieferungsadresse geliefert werden können, so kann der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen. Der Mieter verpflichtet sich dann zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises anhand der in 3.3. aufgelisteten Stornierungskosten, auch dann, wenn keine Lieferung zustande kam, da das Verschulden beim Mieter liegt.

 

 

  1. Anlieferungen, Rücksendungen, Mietzeiten

 

4.1. Die Mietobjekte werden in Transportkisten von einem Versandunternehmen oder durch den Vermieter selbst geliefert. Die zu beliefernde Adresse muss problemlos durch den Lieferanten (mit einem Lieferwagen, Transporter/Kleintransporter, PKW & Sackkarre) erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, wird die Anlieferung mit Zusatzkosten berechnet. Diese werden dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt bzw. mit der Kaution verrechnet. Des Weiteren hat der Mieter für eine saubere und ebene Aufstellfläche zu sorgen.

Der Mieter verpflichtet sich auch dafür Sorge zu leisten, dass an der angegebenen Lieferadresse der Empfängername identisch ist mit dem Namen und der Anschrift, welche/r bei der Bestellung vom Mieter angegebenen wurde. Der Empfängername muss eindeutig auf der Klingel und dem Briefkasten erkennbar sein. Der Vermieter übernimmt keine Haftung und Kosten (z.B. Erstattung des Rechnungsbetrages), wenn das Paket durch das Versandunternehmen nicht geliefert werden konnte, weil der Empfänger an der zu beliefernden Adresse nicht zu ermitteln war. Für selbstangebrachte Empfängernamen durch den Mieter an der Lieferadresse z.B. angeklebte Zettel an Klingel/Briefkasten oder ähnliches, kann eine Zustellung nicht garantiert werden und somit als unzustellbar eingestuft werden, da der Bote nicht verpflichtet ist auf lose, angeklebte Zettel zu reagieren. Bei solchen unzustellbaren Paketen wird durch das Versandunternehmen direkt eine Retoure zum Absender durchgeführt. Somit kommt keine Anmietung zum gebuchten Mietzeitraum zustande. Folglich kann auch keine Rückerstattung des Mietpreises erfolgen.

Der Mieter muss dafür sorgen, dass der durch Ihn angegebene Empfängername regelkonform angebracht und identisch ist mit dem Namen auf Klingel und Briefkasten an der Lieferadresse.

 

4.1.1. Die Anlieferung durch ein Versandunternehmen für Mietbeginn-Tage Dienstag bis Samstag erfolgt manchmal auch schon 1 Tag vor Mietbeginn beim Kunden, manchmal auch 2 Tage vorher, spätestens jedoch am ersten Miet-Tag, damit eine rechtzeitige Lieferung und Nutzung zu Mietbeginn gewährleitet ist. Dies hängt vom Versandunternehmen ab und kann vom Vermieter nicht beeinflusst werden. Bei einer frühzeitigen Anlieferung zu den oben besagten Mietbeginn-Tagen entstehen für den Mieter dadurch keine Mehrkosten, dies geschieht aus reiner Kulanz des Vermieters.

Sollte der erste Miet-Tag jedoch auf einen Montag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen, oder ist der Tag vor dem 1. Miet-Tag ein gesetzlicher Feiertag, so muss eine frühzeitige Anlieferung erfolgen (meist 1 bis 2 Tage früher). Dies hat zur Folge, dass sich die Mietzeit verlängert und der Mietpreis sich erhöht. Sollte dies technisch bei der Bestellung auf der Webseite nicht umsetzbar sein, wird der Mieter vom Vermieter darüber informiert. Es kann auch ein anderer Mietbeginn-Datum gewählt werden, um eine Erhöhung des Mietpreises zu vermeiden.

 

4.1.2. Der Mieter erhält rechtzeitig vor der Absendung vom Vermieter einen Link über die Sendungsverfolgung. So kann der Mieter sehen, wann die Lieferung bei ihm zugestellt wird. Sollte die Lieferung nicht rechtzeitig am ersten Miet-Tag zugestellt worden sein, weil der Mieter beim ersten Zustellversuch die Lieferung nicht entgegen nehmen konnte, so trifft den Vermieter kein Verschulden und ist er auch nicht verpflichtet den Rechungsbetrag zu erstatten oder teilweise zu kürzen. Der Mietvertrag verlängert sich auch nicht dadurch automatisch.

 

4.1.3. Der Vermieter hat keinen Einfluss auf die Bearbeitung und Lieferung des Versandunternehmens. Selten kommt es vor, dass das Versandunternehmen nicht pünktlich zum ersten Miet-Tag liefern kann. Sehr selten kommt es vor, dass die Zustellung erst nach Mietende oder gar nicht erfolgt, aufgrund Fehlleitung des Pakets, etc. Das Verschulden liegt beim Versandunternehmen, jedoch nicht beim Mieter.

Sollte den Mieter kein Verschulden treffen, wenn die Lieferung vom Versandunternehmen zu spät oder gar nicht erfolgt, erhält der Mieter eine Erstattung des Rechnungsbetrages wie folgt:

– Bei nichterfolgter Zustellung erhält der Mieter 100% des Rechnungsbetrages erstattet.

– Bei erfolgter Zustellung nach Mietende erhält der Mieter nur dann 100% des Rechnungsbetrages erstattet, wenn er bei der Zustellung die Annahme verweigert oder trotz Annahme die Mietobjekte nicht nutzt und am selben Tag wieder an den Vermieter zurücksendet. Sollten die Mietobjekte jedoch genutzt werden, kann keine Erstattung erfolgen. Der Mieter muss in solchen Fällen den Vermieter kontaktieren und Rücksprache halten bzgl. Änderung des Mietzeitraumes und evtl. der mehr anfallenden Kosten.

– Bei verspäteter Zustellung innerhalb des Mietzeitraums, z.B. ein Tag nach Mietbeginn, erhält der Mieter 1 Tag vom Rechnungsbetrag (exklusiv Kaution) erstattet. Beispiel: Bei drei Miet-Tagen entspricht dies 1/3 des Rechnungsbetrages (exklusiv Kaution).

 

4.1.4. Eine Selbstabholung der Mietobjekte durch den Mieter ist am Lager in Hennigsdorf oder in Berlin möglich, bedarf jedoch der vorherigen Absprache mit dem Vermieter. Die Entscheidung über den Ort der Selbstabholung liegt beim Vermieter, da dieser sich nicht immer an beiden Orten zur gleichen Zeit befinden kann. Der Mietpreis bleibt bei einer Selbstabholung unberührt. Eine Mietpreissenkung erfolgt dadurch nicht, es sei denn der Vermieter bietet es gesondert an, z.B. auf der Webseite oder durch ein Sonderangebot.

 

4.2. Die Rücksendung an den Vermieter erfolgt am Folgetag des letzten Leihtages durch Abholung des Versandunternehmens an der belieferten Adresse (Uhrzeit unbekannt) oder der Mieter bringt das/die Paket/e selbstständig zum nächsten DHL-Shop bis 12 Uhr vormittags am Folgetag. Fällt der Folgetag auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so muss die Rücksendung am letzten Miet-Tag erfolgen. Erfolgt die Rücksendung am nächsten Werktag, wenn der letzte Miet-Tag ein Sonn-oder Feiertag ist, dann wird der Mietpreis entsprechend um die verlängerten Tage erhöht.

Der Retourenschein liegt in den Versandboxen bereits mit drin. Der Mieter muss das Retourenlabel  nur noch anbringen und das alte Label auf den Transportkisten entweder entfernen und/oder mit dem neuen überkleben. Mit den mitgelieferten Kabelbindern sind die Transportkisten zu verschließen. Es soll kein Klebeband oder andere Methoden angewendet werden um die Transportkisten zu verschließen. (Die Kabelbinder reichen völlig aus).

Der Mieter verpflichtet sich am Folgetag des letzten Leihtages die transportfertigen Mietobjekte dem Versandunternehmen (oder dem Vermieter bei Abholung durch Vermieter) an der beliefernden Adresse zur Abholung bereitzustellen.

 

4.2.1. Hat der Mieter die Mietobjekte selbst beim Vermieter abgeholt, so ist er verpflichtet, die Mietobjekte spätestens am Abend des letzten Miettages (unabhängig davon ob der Folgetag ein  gesetzlicher Feiertag oder Sonntag ist) gemäß vorheriger Absprache mit dem Vermieter wieder an den Vermieter zur/zum vereinbarten Uhrzeit/Ort zurückzubringen. Dabei muss sich der Mieter an die vom Vermieter vorgegebenen Uhrzeiten und Öffnungszeiten richten. Eine Rückgabe der Mietsache am Folgetag des letzten Leihtages ist vormittags nur durch vorherige Absprache mit dem Vermieter möglich.

 

4.2.2. Wurde die Abholung durch den Vermieter vereinbart, sind die Mietobjekte dem Vermieter am vereinbarten Ort des Mieters zur vereinbarten Uhrzeit transportfertig bereitzustellen. Die Abholung erfolgt in der Regel abends am letzten Miettag oder spätestens am Folgetag des letzten Miettages (unabhängig davon ob der Folgetag ein gesetzlicher Feiertag oder Sonntag ist) gemäß vorheriger Absprache mit dem Vermieter. Sollten die Mietobjekte nicht abgebaut sein, so kann der Vermieter dem Mieter die Abbaukosten in Rechnung stellen. Bei Nylon-Größen S bis XL 30€ und bei allen PVC-Größen oder Eventmodulen 40€.

 

4.3. Werden die Mietobjekte vom Mieter nicht termingerecht übergeben, verlängert sich das Mietverhältnis dadurch nicht automatisch. Im Falle einer verspäteten Rückgabe kann der Vermieter pro Tag, um den sich die Rückgabe verspätet, eine Entschädigung (gemäß § 546 BGB) in Höhe des vereinbarten Tagesmietpreises vom Mieter verlangen.

 

4.4. Adresse für Abholung und Rückgabe (je nach Absprache mit dem Vermieter):

 

Am alten Walzwerk 15, 16761 Hennigsdorf

(bis zum Kreisel vorfahren, Einheit-Tor 31-046)

Oder

Klassen & Masica GbR, Beusselstr. 18, 10553 Berlin

 

Über den Ort der Abholung und Rückgabe entscheidet immer der Vermieter, da aufgrund von mehreren Aufträgen täglich der Vermieter nicht immer an beiden Orten vor Ort ist. In der Regel wird dem Mieter aber entgegengekommen.

 

4.5. Bei Rückgabe werden die Mietobjekte durch den Vermieter kontrolliert. Sollten die Mietobjekte beschädigt, nass, stark verschmutzt, verschimmelt, nicht vollständig sein oder sonstige Mängel aufweisen, so wird die Kaution gänzlich oder zum Teil einbehalten, je nach Höhe des Schadens/Mangels  (siehe 6.5.3). Darüber hinaus anfallende Kosten, z.B. für Reinigung, Ersatz, Schadensersatz, etc. werden dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

4.6. Mietzeiten

Die Mietzeit beginnt in der Regel am ersten Miettag um 10 Uhr und endet in der Regel am letzten Miettag um 18 Uhr. Abweichende Uhrzeiten können und müssen mit dem Vermieter vorher ausgemacht werden.

 

 

  1. Eigentumsvorbehalt

 

5.1. Die gemieteten Objekte bleiben auch nach der Bezahlung unveräußerliches Eigentum des Vermieters. Dem Mieter wird nur ein Nutzungsrecht für den im Vertrag vereinbarten Zeitraum gewährt. Da es sich bei dem Mietvertrag nicht um einen Warenverkauf im Fernabsatz handelt, sondern um Angebote und Leistungen, die auf die speziellen Bedürfnisse des Mieters erstellt wurden, findet das Widerrufsrecht laut BGB keine Anwendung.

 

5.2. Die Mietobjekte dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht weitervermietet oder an Dritte zum Gebrauch überlassen werden. Des Weiteren ist die Abtretung oder Übertragung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf andere Dritte ebenfalls ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht möglich.

 

 

  1. Pflichten des Mieters, Reinigung/Trocknung, Mietbedingungen, Fullservice

 

6.1. Der Mieter ist verpflichtet, mit den Mietobjekten pfleglich und sorgfältig umzugehen, sowie vor Beschädigungen zu schützen und die Mietobjekte so zu benutzen und zu behandeln, wie es ein verständiger auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde.

 

6.2. Der Mieter ist verpflichtet auf seine Kosten die Mietobjekte bei Wetterbedingungen, wie z.B. Regen, Hagel, Überschwemmungen, Sturm, Schneefall, etc. und bei Besorgnis der Beschädigung durch Vandalismus entsprechend zu sichern (z.B. durch Abstellen der Mietobjekte in einem gesicherten Gebäude). Bei Regen müssen die Mietobjekte sofort vom Stromkreis getrennt und abgedeckt werden, sodass sich insbesondere elektronische Geräte im Trockenen befinden. Das Gebläse muss über Nacht im Trockenen aufbewahrt werden.

 

6.3. Der Mieter sorgt für eine ebene und saubere Aufstellfläche für die Mietobjekte. Hierzu müssen die mitgelieferten Planen auf den Boden ausgelegt werden, bevor die Mietobjekte aufgebaut werden. Die Planen schützen vor Schmutz und Schäden an den Mietobjekten. Die Aufstellfläche muss frei von spitzen oder scharfen Gegenständen sein.

 

6.4. Der Mieter verpflichtet sich die Mietobjekte während des gesamten Betriebs durch geeignete, erwachsene (volljährige) Personen zu beaufsichtigen. Bei der Vermietung von Mietobjekten übernimmt der Mieter die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen.

 

6.5. Der Mieter verpflichtet sich die Mietobjekte (z.B. Hüpfburgen) trocken, besenrein und gereinigt zurückzugeben. Je nach Model kann es bei nassen Mietobjekten dazu kommen, dass beim Rückversand das Versandgewicht aufgrund der Nässe über dem Maximum des Versandunternehmens liegt und somit zusätzliche Versandkosten entstehen, welche dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt werden bzw. mit der Kaution verrechnet werden. Beim Rückversand werden die Mietobjekte vom Versandunternehmen und auch durch den Vermieter gewogen. Sollte das Versandgewicht 31,5kg überschreiten, so wird die Differenz zu den normalen Transportkosten von der Kaution abgezogen. Hierfür wird die Kaution bis zur Rechnungsstellung des Versandunternehmens einbehalten.

 

6.5.1. Zur Trocknung: Die Hüpfburg aufgeblasen am angeschlossenen und eingeschalteten Gebläse auf trockenem Untergrund unbenutzt stehen und trocknen lassen (vorzugsweise in der Sonne für ca. 1-2 Std. je nach Nässe) und ggf. bei Bedarf mit Handtüchern nachhelfen. Die Planen im Trockenen oder in der Sonne trocknen lassen, ggf. mit Handtüchern nachhelfen. Es wird empfohlen alle Mietobjekte, insbesondere das Gebläse über Nacht im Trockenen aufzubewahren, da sich über Nacht bei Kälte Feuchtigkeit bildet und die Mietobjekte am Folgetag somit feucht/nass sein können.

 

6.5.2. Zur Reinigung der Mietobjekte dürfen keine scharfen chemischen Reiniger verwendet werden. Die Reinigung der Hüpfburgen und Planen erfolgt mit klarem Wasser und einem sauberen Tuch.

Bei den Bodenheringen muss der Schmutz, wie z.B. Erde vor der Rückgabe entfernt werden. Wasser und Tuch reichen völlig aus.

 

6.5.3. Sollten die Mietobjekte nass oder verschmutzt zurückgegeben werden, wird eine Trocknungs- und Reinigungsgebühr je nach Verschmutzungs-/Nässegrad und Schaden und nach Aufwand mit 50,00 € pro Stunde, jedoch mit mindestens 20,00 € mit der Kaution verrechnet.

Bei leichter bis mittlerer Nässe und Verschmutzung werden für die Trocknung/Reinigung 20 bis 30 € einbehalten.

Bei starker Nässe (komplett nass) und starker, grober, großflächigen Verschmutzung werden 50 bis 100 € einbehalten.

Bei Schimmelbildung kann die Hüpfburg nicht mehr gereinigt und folglich nicht mehr weitervermietet werden. Hier wird die Kaution voll einbehalten und zusätzlich die Kosten für einen vergleichbaren Ersatz in Rechnung gestellt.

Bei Funfoodartikel wie z.B. Popcorn-, Zuckerwatte- oder Slush-Ice-Maschinen und Eventmodulen, wie Zelte, Bierbänke- und Tische,  wird eine Reinigungsgebühr von 50€ berechnet, wenn die Mietobjekte vom Mieter in einem nicht gereinigten Zustand an den Vermieter zurückgegeben werden.

 

6.6. Bei der Mietung von Hüpfburgen ist (sofern mit 2 Kisten angeliefert wurde) in die erste Kiste nur die reine Hüpfburg zu verpacken. Sämtliches restliches Zubehör, wie das Gebläse, die Plane, etc. sind in der zweiten Kiste zu verpacken.

 

6.7. Fullservice / Auf-und Abbau

Der Fullservice ist ein vom Vermieter angebotener Service, welcher den Auf-und Abbau, sowie die Endreinigung der Mietobjekte (vorwiegend Hüpfburgen, Eventmodule) beinhaltet. Die Lieferkosten sind im Fullservice nicht enthalten.

Für Nylon-Hüpfburgen wird ein Fullservice grundsätzlich nicht angeboten.

Für PVC-Hüpfburgen der Größen XXL bis XL beträgt der Fullservice 110 €. Für alle kleineren Modelle 80 €.

Optional kann der Mieter auch für alle PVC-Hüpfburg-Größen nur einen Auf-und Abbauservice für 60 € buchen, muss jedoch falls nötig, beim Abbau (je nach Größe der Mietobjekte auch beim Aufbau) einen erwachsenen Helfer stellen, sowie die Reinigung der Mietobjekte (Saugen, Wischen, Putzen) selbst durchführen. Sollte der Mieter keinen  Fullservice gebucht haben und die Reinigung nicht durchgeführt haben, wird dem Mieter eine entsprechende Reinigungspauschale gemäß Punkt 6.5.3 von der Kaution berechnet.

Für Funfoodartikel wie z.B. Popcornmaschinen kann eine Reinigungspauschale von 50 € hinzu gebucht werden.

 

 

  1. Nutzungsbedingungen

 

Die vom Vermieter angebotenen Nylon-Hüpfburgen (alle Größen) sind NUR für private (nicht öffentliche) Veranstaltungen und für den privaten häuslichen Gebrauch (Kindergeburtstag, Einschulungen, o.ä.) zugelassen.

Alle PVC-Hüpfburgen sind nach DIN EN 14960 auch für öffentliche oder gewerbliche Veranstaltungen zugelassen. (Schulen, Kindergärten, Tag der offenen Tür, Firmenfeiern, sonstige Events).

 

Bei der Nutzung der Mietobjekte sind folgende Nutzungsbedingungen zu beachten:

 

7.1. Maßgeblich für die Benutzung der Mietobjekte sind die Betriebs- und Sicherheitshinweise in der Bedienungsanleitung, die den Mietobjekten beigefügt sind und auch auf den Mietobjekten angebracht sind. Die Hüpfburgen, Eventmodule und alle anderen Mietobjekte sind gemäß der Aufbauanleitung in der Bedienungsanleitung auf- und abzubauen.

Die Betriebshinweise und die Aufbauanleitung der Bedienungsanleitung aller Mietobjekte sind Bestandteile dieses Mietvertrags. Der Mieter muss geeignetes volljähriges Aufsichtspersonal (siehe Betriebshinweise) stellen, welches die Benutzung ständig und verantwortungsbewusst überwacht.

Größtmögliche Benutzeranzahl und das Gesamtgewicht laut Bedienungseinleitung darf nicht überschritten werden. Alle Betriebs- und Sicherheitshinweise, sowie Bedienungsanleitungen stehen nochmal auf der Webseite zur Verfügung, auch als Download.

 

7.2. Die Mietobjekte sind in sicherer Entfernung von Feuer, Wasser, Wänden und anderen Gegenständen zu benutzen. Des Weiteren dürfen die Mietobjekte, insbesondere Hüpfburgen und Eventmodule (Zelt, Dart, etc.), nicht bei schlechten/extremen Wetterbedingungen, wie Regen und starker Wind (Ab Windstärke 5 – 29-38 Km/h)

aufgebaut und genutzt werden.

 

7.3. Der Mieter muss die Inbetriebnahme-Möglichkeit sicherstellen, d.h. er sorgt für einen geeigneten Untergrund, keine Behinderungen und für ausreichend Strom. Der Mieter stellt einen Stromanschluss mit 230V (normale Haushaltssteckdose) zur Verfügung und übernimmt die Stromkosten. Max. Hanglage für Hüpfburgen und Eventmodule beträgt 5 Grad.

 

7.4. Während des gesamten Betriebes dürfen die Mietobjekte nur unter Aufsicht einer eingewiesenen volljährigen Person betrieben und genutzt werden.

 

7.5. Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass:

 

– die Warn- und Sicherheitshinweise der Mietobjekte eingehalten werden, insbesondere die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts und Individualgewichts, sowie der zulässigen Gesamtanzahl der Personen auf den Hüpfburgen.

– Alter und Größe der Nutzer, die gleichzeitig die Mietobjekte (Hüpfburg) nutzen, vergleichbar sind.

– früh eingegriffen wird, wenn einzelne Nutzer durch ihr Verhalten andere, insbesondere kleinere, gefährden.

– die Nutzer/Besucher nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Gleiches gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse.

–  Schuhe während der Nutzung der Mietobjekte (Hüpfburgen) auszuziehen sind. (absolutes Schuhverbot!)

– vor der Nutzung der Mietobjekte (Hüpfburgen) Dinge, wie Brillen, Halsketten, Uhren, Ringe, Gürtelschnallen und ähnliches abgelegt werden. Hierbei sollten auch Hosen- und Jackentaschen auf spitze Gegenstände, wie Haarspangen, Stifte, etc. kontrolliert werden, um Verletzungen oder Schäden am Mietobjekt zu vermeiden.

 

7.6. Die Wände der Hüpfburgen dürfen nicht als Sprungwand oder zum Klettern benutzt werden.

 

7.7. An den Mietobjekten dürfen keine technischen Veränderungen vorgenommen werden.

 

7.8. Optische Änderungen an den Mietobjekten, wie z.B. Beschriften, Bemalen, Bekleben, Anbringen von Klebefolien, Lackierungen etc. sind ebenfalls verboten. Dies führt zu zusätzlichen Kosten für den Mieter.

 

7.9. Erwachsene dürfen aufgrund des höheren Gewichts und wegen der hohen Punktbelastung die Hüpfburgen nicht benutzen.

 

7.10. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.

 

7.11. Für den Betrieb der Mietobjekte dürfen ausschließlich nur die vom Vermieter mitgelieferten Gegenstände, wie z.B. das Gebläse für die Hüpfburg, Unterlegplane, Bodenheringe, etc. verwendet werden. Vom Mieter eigene verwendete Objekte/Gegenstände für den Betrieb der Mietobjekte, wie z.B. ein anderes Gebläse oder Verlängerungskabel, etc. wird nicht empfohlen und erfolgt immer auf eigene Gefahr und Haftung des Mieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für daraus resultierende Schäden jeglicher Art.

 

Weitere Nutzungsbedingungen sind in den Sicherheitshinweisen und Bedienungsanleitungen zu beachten.

 

 

  1. Haftung Mieter

 

8.1. Der Mieter haftet für alle Personen- und Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Mietobjekte entstehen, uneingeschränkt.

 

8.2. Der Mieter haftet für alle Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung am Mietobjekt entstehen. In gleichem Umfang haftet der Mieter auch für Schäden ohne eigenes Verschulden, die z.B. durch Familienangehörige, Freunde, Helfer oder sonstige Dritte verursacht wurden. Dies gilt auch dann, wenn sich die Person, die einen Schaden verursacht hat, nicht feststellen lassen kann oder die Identität des Schadenverursachers nicht geklärt werden kann.

 

8.3. Wird ein Mietobjekt oder Teile davon während der Mietzeit beschädigt oder verschmutzt, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Spätere Reklamationen und Angaben von Schäden nach Rückgabe der Mietobjekte werden nicht anerkannt und gehen zu Lasten des Mieters.

 

8.4. Der Mieter haftet auch für alle Folgeschäden, die infolge eines vom Mieter verursachten Schadens entstehen und verpflichtet sich, dem Vermieter auch alle Folgeschäden zu ersetzen, insbesondere den Mietausfall, wenn das Mietobjekt z.B. durch Beschädigung, Diebstahl, Unterschlagung, verspätete Rückgabe, etc. nicht oder nicht rechtzeitig weitervermietet oder nicht durch den Vermieter für eigene Zwecke genutzt werden kann, die Reparatur-, Reinigungs- und Wiederbeschaffungskosten, sowie die Mietausfallkosten, die durch den Verlust entstehen. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.

 

8.5. Wird bei der Rückgabe des Mietobjekts ein Schaden festgestellt, so wird die Verursachung des Schadens und die Haftung für den Schaden des Mieters gemäß vorstehender Regelung vermutet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des gemieteten Artikels vorhanden war. Sollte ein Schaden bereits bei der Übernahme vorhanden sein, so ist der Mieter verpflichtet den Vermieter unverzüglich zu kontaktieren und darüber zu informieren. Spätere Reklamationen und Angaben von Schäden werden nicht anerkannt und gehen zu Lasten des Mieters. Sollte ein Schaden bereits bei der Übergabe bzw. vor der Nutzung festgestellt worden sein, muss der Vermieter unverzüglich informiert werden und die Mietobjekte dürfen auf keinen Fall vom Mieter genutzt werden.

 

8.6. Mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Befriedigung sämtlicher Schadensersatzansprüche des Vermieters durch den Mieter, tritt der Vermieter alle ihm möglicherweise gegenüber dritten Personen zustehenden Schadensersatzansprüche zum Zwecke der Geltendmachung an den Mieter ab.

 

8.7. Der Mieter haftet für die kompletten, angemieteten Mietobjekte in Bezug auf Feuer und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die gemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.

 

8.8. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

 

 

  1. Haftung Vermieter

 

9.1. Der Vermieter haftet nicht für Schäden und Unfälle des Mieters oder Mitbenutzer.

 

9.2. Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Mietobjekt vor Beginn der Mietzeit durch eine Beschädigung oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.

 

9.3. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind im Falle einer Nichtleistung ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen.

 

9.4. Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände nach bestem Wissen in einsatzbereitem und einwandfreiem Zustand. Sollte sich ein Funktionsmangel herausstellen und für Folgeschäden oder Ausfälle, die durch Nichtstattfinden der Veranstaltung (auch aufgrund schlechter Wetterbedingungen) entstehen, übernimmt der Vermieter hierfür keine Haftung und Schadenersatz.

 

 

  1. Sonstiges / Zusätze

 

10.1. Der Mieter erkennt sich mit den aufgeführten Bedingungen dieses Vertrages einverstanden.

 

10.2. Schäden am Mietobjekt werden von der Kaution zu Materialkosten und Reparaturaufwand abgezogen. Ausgenommen sind Schäden an Verschleißteilen.

 

10.3. Kleinreparaturen: Eigenleistungen des Mieters werden nicht vergütet.

 

10.4. Es obliegt den Pflichten des Mieters sich über die regionalen Nutzungsbedingungen zu informieren und sich nach den Gesetzen & Regeln zu halten! Die Einhaltung bestehender Rechtsverordnungen und Gesetze ist ausschließlich Sache des Mieters.

 

10.5. Der Mieter überprüft vor Inbetriebnahme wie und wo er das Mietobjekt einsetzen kann. Bitte lesen Sie dazu ebenfalls unsere Aufbau-/Bedienungsanleitungen.

 

10.6. Es gilt der Vertragsgemäße Gebrauch der gemieteten Mietobjekte bei Selbstbetreuung als vereinbart. Dazu zählen insbesondere die Einhaltung der/des, auf der Webseite und in der mitgelieferten Bedienungsanleitung definierten Altersbegrenzungen, Anzahl der Nutzer, Einsatzbereichen der gemieteten Artikel, des Gesamtgewichts und Individualgewichts der Nutzer.

Bei Nichteinhaltung verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von netto 500 €.

 

 

  1. Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges

 

11.1. Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem Mietvertrag.

 

11.2. Für den Fall, dass der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien, die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten die aufgrund dieses Mietvertrages bzw. Mietverhältnisses entstehen könnten. Zuständig soll dabei das Gericht sein, bei dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

 

11.3. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung.

 

Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit natürlichen Personen, juristischen Personen & Kaufleuten ist Berlin.

 

 

 

Impressum:

 

Artur Klassen & Peter Masica GbR

Beusselstr. 18

10553 Berlin

 

UST-ID-Nr:          DE334209069

 

 

Adressen für Abholung & Rückgabe (je nach Absprache mit dem Vermieter):

 

Am alten Walzwerk 15

16761 Hennigsdorf

(bis zum Kreisel vorfahren, Einheit-Tor 31-046)

 

Oder

 

Klassen & Masica GbR

Beusselstr. 18

10553 Berlin

 

 

Kontakt

 

www.abc-huepfburg-mieten.de

 

E-Mail: [email protected]

 

Mobil: +49 162/8564099 (Whats-App)